Hilfe über das Leben hinaus
Hilfe über das Leben hinaus
Das neue Erbrecht 2023 betrifft auch uns NGOs. So können neu zum Beispiel nicht verheiratete Personen ohne Nachkommen eine beliebige Person oder eine gemeinnützige Organisation vollumfänglich begünstigen.
Um die Arbeit von SAO über das Leben hinaus zu unterstützen, gibt es folgende Möglichkeiten:
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testamentarisch
indem Sie einen, den Pflichtteil übersteigenden Prozentsatz für SAO einsetzen und SAO damit zur Miterbin machen. -
mit einem Legat
Sie können SAO unter Berücksichtigung der gesetzlichen Pflichtansprüche mit einem fixen Betrag begünstigen.
Als steuerbefreites, gemeinnütziges Hilfswerk ist SAO von Erbschafts- und Schenkungssteuern befreit. Ihr Vermächtnis kommt also ohne Steuerabzüge Frauen auf der Flucht zugute.
Sollten Sie eine der Varianten in Betracht ziehen, stehen wir für Ihre Fragen gerne zur Verfügung.
Kontaktieren Sie uns dafür unter 078 663 80 80 oder schreiben Sie uns an info@sao.ngo.
Wir freuen uns, Sie kennenzulernen.